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NOVELLIERUNG DER GOT 2022


Die GOT wurde zuletzt 1999 umfassend an den aktuellen veterinärmedizinischen Kenntnisstand angepasst. Innerhalb der letzten 20 Jahre haben sich technische und wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Veterinärmedizin, respektive diagnostische und therapeutische Standards der modernen Tiermedizin enorm erweitert und verändert. Die in der Zwischenzeit erfolgten Anpassungen der GOT haben diese Entwicklungen bislang nicht umfassend berücksichtigt, weshalb eine Neufassung der GOT auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Standes sowie den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten längst überfällig ist.

Aus Sicht des Tierschutzes ist eine gute tierärztliche Versorgung aller gehaltenen Heim-und Nutztiere von allerhöchster Bedeutung. Hierzu braucht es selbstverständlich eine angemessene Entlohnung der in der Praxis tätigen Tierärztinnen und Tierärzte, damit in Deutschland langfristig ein flächendeckendes Netz von Tierarztpraxen und Kliniken, aber auch von Notdiensten erhalten bleiben kann.

Eine Anpassung der GOT an wissenschaftliche und wirtschaftliche Erkenntnisse, wie sie in der vom BMEL beauftragten Studie ermittelt wurde, soll künftig dazu beitragen, dass Tierarztpraxen und Kliniken, respektive Tierärztinnen und Tierärzte wirtschaftlich arbeiten und angemessen vergütet werden können, was die Attraktivität der tierärztlichen kurativen Tätigkeit steigern und dementsprechend einer weiteren Reduktion des Versorgungsnetzwerkes im Bereich der Veterinärmedizin vorbeugen soll. Diese Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen.


--- ACHTUNG --- ACHTUNG --- ACHTUNG ---

Seit dem 13.02. 2020 tritt die vom BMEL vorgelegte GOT Notdienstnovelle in Kraft. Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten, bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden, müssen (!!!) wie folgt abgerechnet werden:
•    Eine „Notdienstgebühr“: Pauschal fallen künftig 50,- Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (s.u.) an.
•    Abrechnungsvorgaben Mindestsatz: für tierärztliche Leistungen ist im Notdienst dann zusätzlich mindestens der 2,0-  fache Satz der GOT abzurechnen
•    Abrechnungsvorgaben Höchstsatz: Tierärzte dürfen im Notdienst künftig bis zum 4-fachen des GOT-einfach-Satzes abrechnen
     
        Neue Nachtdienst / Wochenendzeiten:
•    An Werktagen beginnt abrechnungstechnisch die „Nachtzeit“ künftig um 18:00 statt am 19:00 Uhr und endet am Folgetag um 8:00 Uhr statt bisher um 7:00 Uhr
•    Die Wochenendzeiten  wurden ebenfalls verlängert: Sie beginnt früher und zwar am Freitag um 18:00 Uhr statt samstags um 13:00 Uhr. Das Wochenende endet am Montag um 8:00 Uhr

Wenn Sie in diesen Zeiten einen Notdienst benötigen, müssen Tierärzte die neuen Notdienst-Gebührensätze abrechnen!!!

Zusätzlich haben sich im Rahmen dieser Erneuerung auch das Wegegeld erhöht: Künftig sollen je gefahrenem Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,50 Euro erhoben werden. Dieses gilt auch zu den regulären Praxisöffnungszeiten.

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